Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen DAPE KI und unseren Auftraggebern. Platzhalter-Inhalt — vor Go-Live durch Anwalt prüfen lassen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen DAPE KI GmbH (i.G.) und Auftraggebern über die Erbringung von Software-, Hardware- und KI-Dienstleistungen.
§ 2 Vertragsschluss
Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung des Angebots zustande. Die Annahme kann auch per E-Mail erfolgen.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und der gemeinsam erstellten Spezifikation. Änderungen bedürfen der Schriftform und können zu Anpassungen von Preis und Liefertermin führen.
§ 4 Vergütung & Zahlung
Wir arbeiten mit Festpreisen, die im Angebot ausgewiesen sind. Die Vergütung wird in Abschlagszahlungen fällig: 30% bei Auftragserteilung, 40% bei Erreichen des Meilensteins „Architektur abgeschlossen", 30% bei Übergabe. Zahlungsziel 14 Tage netto.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt zeitnah alle benötigten Informationen, Zugänge, Inhalte und Entscheidungen zur Verfügung. Verzögerungen die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an den entwickelten Werken. DAPE KI behält das Recht, die Projekte als Referenz zu verwenden, sofern keine Vertraulichkeits-Vereinbarung anderes regelt.
§ 7 Gewährleistung
DAPE KI gewährleistet die Funktion der gelieferten Software gemäß Spezifikation für 12 Monate. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Wir behalten uns Nacherfüllung vor.
§ 8 Haftung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Haftung für Folgeschäden ist auf den Auftragswert beschränkt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von DAPE KI. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
⚠️ TODO: Diese AGB sind ein Entwurf und nicht juristisch geprüft. Vor Go-Live durch einen Anwalt für IT-Recht überarbeiten und an deine konkreten Geschäftsabläufe anpassen lassen.